Tierversuche an Nachtigallen

Im Bundesland Brandenburg sollen in Zukunft Tierversuche an Nachtigallen durchgeführt werden. Diese sollen zur Erkenntnisgewinnung über Autismus beim Menschen dienen. Inwieweit diese Versuche doch tatsächlich auf die menschliche Krankheit übertragbar sind, ist mehr als fragwürdig.
Die Brandenburger Behörden haben den Fang von Nachtigallen zu einem Tierversuch genehmigt. Drei männliche Nachtigallen sollen der Natur entnommen werden und mit drei in Gefangenschaft aufgezogenen Weibchen im Labor Nachwuchs zeugen. Dieser wiederum soll für invasive Tierversuche eingesetzt werden.
Fördergelder der EU unterstützen Vorhaben
Bei den geplanten Versuchen soll den Nachtigallen der Schädel aufgebohrt werden, um ihnen Sonden ins Gehirn zu implantieren. Für die Biologin interessant zu sein scheinen die neuronalen Grundlagen der gesanglichen Kommunikation der Vögel,- sie hofft, aus den Ergebnissen der Tests Erkenntnisse über menschlichen Autismus zu gewinnen. Für den Versuch soll es Fördergelder der EU in Höhe von 1,5 Millionen Euro geben. Am Ende der Versuche werden die Tiere getötet. Der Deutsche Tierschutzbund sieht eine Übertragbarkeit der Erkenntnisse von Nachtigall-Gesängen auf eine komplexe neurologische Entwicklungsstörung wie Autismus als höchst fragwürdig an. Ebenso wie der Tierschutzverein für Berlin (TVB) und der Landesverband Brandenburg, lehnt unser Dachverband derartige Tierversuche strikt ab.
Tierversuchsfreie Forschungsmethoden
Ellen Schütze, Vorsitzende des Landesverbandes Brandenburg, fordert das Land Brandenburg eindringlich auf, die Genehmigung für den Fang der Nachtigallen zurückzunehmen. Schütze erklärt: „Wildtiere, auch deren Nachzuchten, sollten nicht für Tierversuche verwendet werden. Man sollte stattdessen stärker auf tierversuchsfreie Forschungsmethoden setzen, die näher am Menschen liegen“. Ines Krüger, 1. Vorsitzende des TVB, ergänzt: „Wir sind entsetzt, dass Brandenburg es erlaubt, Tiere einzufangen, um ihren Nachwuchs für diesen absurden Versuch zu züchten. Wir appellieren an die Landesregierung, das Vorhaben doch noch zu stoppen.“
Verbot wurde gekippt
Dabei hatte die Berliner Umweltbehörde die Entnahme der Tiere aus der Natur für die Versuche der Verhaltensbiologin Dr. Daniela Vallentin zunächst abgelehnt. Am Ende gab das Landesamt für Umwelt jedoch seine Zustimmung, obwohl sich alle Brandenburger Naturschutzverbände und die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz einheitlich gegen die Tierversuche ausgesprochen hatten.
Tierschutzgesetz muss angepasst werden
Für den Präsidenten unseres Dachverbandes, Thomas Schröder, ist der aktuelle Vorgang ein erneuter Beweis dafür, dass die Bundesregierung endlich das Tierschutzgesetz anpassen muss: „Die Behörden, die Tierversuchsanträge genehmigen, müssen unabhängig von der Einschätzung des Antragstellers beurteilen können, ob der Tierversuch wirklich unerlässlich und ethisch vertretbar ist.“ Aktuell schreibt das Tierschutzgesetz vor, dass ein Antrag von der Behörde zu genehmigen ist, sofern dieser formell richtig gestellt ist und der Antragsteller den wissenschaftlichen Nutzen und die ethische Vertretbarkeit begründet. Es genügt also, wenn der Antragsteller den Tierversuch für ethisch gerechtfertigt hält. Eine wirkliche Beurteilung durch die Behörde findet somit nicht statt.