Tierversuche kaum transparent

Schon Jahre wird im Zusammenhang mit Tierversuchen mehr Transparenz gefordert. Die jetzigen, für die Allgemeinheit zugänglichen Projektzusammenfassungen der Versuche, sind kaum verständlich und verharmlosen die Folgen für die Tiere.
Wer ein Tierversuchsvorhaben plant, muss zusätzlich zu seinem Antrag auf Genehmigung der Behörde auch eine allgemeinverständliche Projektzusammenfassung einreichen. Diese so genannte „nicht-technische Projektzusammenfassung“ (NTP) wird nach Genehmigung des Tierversuchs veröffentlicht. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat dafür die Datenbank zu Tierversuchsvorhaben in Deutschland, AnimalTestInfo, eingerichtet.
Untertreibungen sind üblich
Was zunächst transparent klingt, ist in der Praxis zum Schutz der Tiere jedoch wenig geeignet. Eine aktuelle Studie des Deutschen Tierschutzbundes hat ergeben, dass die Auswirkungen der Versuche auf die Tiere in den stichprobenartig geprüften NTP‘S verharmlost werden. In Bezug auf die Schmerzen, Leiden und Schäden, die den Tieren zugefügt werden, untertrieben die Antragsteller regelmäßig. Häufig wurde nicht ausgeführt, welche Maßnahmen zur Verringerung der Anzahl der Tiere oder zur Verminderung des Leids für die Tiere unternommen wurden. Oft übernahmen die Antragsteller hier auch einfach die vorgeschlagenen Formulierungen aus der Dokumentenvorlage. Bei den erhofften Nutzen der Versuche hingegen wurde in den Anträgen erheblich übertrieben. Die für die Studie ausgewerteten NTP‘s zeigten mehrheitlich auch, dass die Eingriffe am Tier entweder gar nicht oder nicht ausführlich genug beschrieben wurden. Zudem enthielten sie häufig zahlreiche wissenschaftliche Fachausdrücke und waren somit für Laien völlig unverständlich.
Nachbesserungen erforderlich
Der Deutsche Tierschutzbund beschreibt das Studienergebnis als ernüchternd. Die Projektzusammenfassungen ergeben nicht die gewünschte Transparenz. Der Verband hat daher beim zuständigen Bundesinstitut für Risikobewertung Nachbesserungen eingefordert. Nachbesserungen werden ebenfalls von den Genehmigungsbehörden verlangt. Die EU-Kommission hat ihre Mitgliedstaaten bereits auf die Studie hingewiesen, so der Deutsche Tierschutzbund.
Hier finden Sie die Studie, die im Fachmagazin ALTEX veröffentlicht wurde.