Lokalanästhesie bei Ferkelkastration ist tierschutzwidrig

Die Lokalanästhesie bei der Kastration männlicher Ferkel ist für Landwirte wirtschaftlich attraktiv. Doch die teilweise Betäubung schützt die Tiere nicht ausreichend vor Schmerzen und Leid. Neben der Bundestierärztekammer lehnen auch die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. und die Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e.V. diese Methode ab.
Ab 2019 ist die Kastration männlicher Ferkel ohne vorherige Betäubung verboten. Drei tierschutzgerechte und praxistaugliche Alternativen gibt es bereits. Als weitere Alternative wird die aus wirtschaftlichen Gründen für die Landwirte attraktive, aber tierschutzwidrige Lokalanästhesie anvisiert. Dr. Stefanie Zimmermann, Referentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund, sieht in der Lokalanästhesie ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, wie es auch die Kastration ohne Betäubung ist: „Die Injektionen bedeuten zusätzlichen Stress und Schmerzen und die Betäubung reicht nicht aus, um den Schmerz bei der Kastration vollständig auszuschalten“. Dass die Tiere weiter leiden, nur weil Wirtschaftlichkeit wieder mal vor Tierschutz geht, ist nicht hinzunehmen.“
Eine „weichgespülte“ Lösung
Nachdem sich bereits die Bundestierärztekammer kritisch zur Lokalanästhesie bei der Ferkelkastration geäußert hat, haben auch die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. und die Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e.V. ihre Ablehnung deutlich kommuniziert. Sie befürchten mit der Lokalanästhesie eine weichgespülte „Lösung“ der Branche, die die Situation für die Tiere nicht verbessern und ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen als Option gesehen wird. Bei entsprechender Zulassung eines Lokalanästhetikums dürften Landwirte die lokale Betäubung selbst durchführen, was ökonomisch am günstigsten wäre. Der Deutsche Tierschutzbund sieht die lokale Betäubung zur Ferkelkastration schon lange kritisch und spricht sich stattdessen für eine Stärkung der anderen Alternativen, Ebermast, Impfung gegen Ebergeruch und Kastration unter Vollnarkose mit Schmerzmittelgabe, aus. „Die Äußerungen der tierärztlichen Vereinigungen bestärken uns in unserer Argumentation“, so die Fachreferentin des Verbandes.
Enttäuschend: Bundeslandwirtschaftsminister ist für Lokalanästhesie
Unbegreiflich ist die Haltung von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt, der der Lokalanästhesie seine Unterstützung als „vierten Weg“ zugesagt hat. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, beklagt die Einstellung des Ministers: „Über mehrere Jahre wird diskutiert, die Branche signalisiert Lösungen, aber auf den letzten Metern wird eine andere tierschutzwidrige Methode aus dem Hut gezaubert, weil es am Ende um Kostenersparnis geht“. „Genauso intensiv, wie sich die Tiernutzerlobby diese Tricksereien ausdenkt, wäre es anzuraten, sich mit gleicher Intensität um die Umsetzung der bestehenden drei Alternativen zu kümmern. Die Landwirte solle man dabei mit tierschutzorientierten Fördergeldern unterstützen, so der Verband. „Der “vierte Weg“ darf kein Weg sein: Herr Bundesminister, beteiligen Sie sich nicht daran, das eigene Gesetz zum Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2019 zu unterlaufen.“ fordert Schröder.