Die Zahl der frei lebenden Katzen im Rhein-Kreis Neuss steigt stetig. Helfen kann nur eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle Katzen mit Zugang ins Freie.
Ungewollter Katzenachwuchs – einfach abgegeben oder lieblos in einem Karton „entsorgt“: Jahr für Jahr nehmen wir unzählige Katzenkinder im Tierheim auf. Eine echte Herausforderung, denn die Kosten für den Unterhalt der Tiere sind immens und kaum zu stemmen. Eine Katze kostet dem Tierheim pro Tag ungefähr sechs Euro. Neben den Kosten für Futter und medizinische Versorgung fallen Heiz- und Pflegekosten an. Alle im Tierheim ankommenden Katzen werden zudem kastriert. Katzen die längere Zeit in Freiheit gelebt haben, lassen sich in der Regel nicht mehr an ein Zusammenleben mit dem Menschen gewöhnen. Diese Tiere fangen wir an vielen Stellen ein, lassen sie kastrieren und bringen sie schließlich wieder in ihr angestammtes Revier zurück.
Glück hat wer ins Tierheim kommt…
oder außerhalb von Tierschützern versorgt wird. Denn als domestizierte Haustiere sind Katzen auf den Menschen angewiesen. Schlimm sieht es für die Tiere aus, die sich ohne menschliche Hilfe auf der Straße durchschlagen müssen. Viele leben in einem elenden Zustand: Sie sind verwahrlost, oft krank und befallen von Flöhen und Würmern.
Kastration verhindert Katzenelend
Frei lebende Katzen stammen letztendlich alle von Tieren ab, die sich einmal in der Obhut des Menschen befanden und deren Fortpflanzung nicht kontrolliert wurde. Nicht kastrierte Katzen können sich zwei bis dreimal im Jahr fortpflanzen. Bei drei bis fünf Jungen pro Wurf steigt ihre Zahl sprunghaft an. Wir appelieren daher an alle Katzenbesitzer ihre Tiere – auch die männlichen- noch vor der Geschlechtsreife im Alter von ca. vier Monaten kastrieren zu lassen. Die Behauptung, eine Katze solle erst kastriert werden nachdem sie einmal Junge bekommen hat, ist völlig unsinnig. Tierfreunde die frei lebende Katzen mit Futter versorgen, sollten diese ebenfalls kastrieren lassen.
Kastrations- und Kennzeichnungspflicht hilft
Seit vielen Jahren setzten wir uns im Kreis Neuss für eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen ein. Im November 2012 hat die Stadt Neuss eine so wichtige Verordnung erlassen: Alle Katzen die ins Freie können und im Stadtgebiet Neuss leben, müssen kastriert, gekennzeichnet und registriert sein. Auch in der Gemeinde Rommerskirchen und der Stadt Dormagen wurde vor kurzem eine Katzenschutzverordnung erlassen. Die Städte und Gemeinden Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch konnten sich bislang noch nicht zu so einer wichtigen Verordnung entschließen.
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