Kastenstandhaltung von Sauen

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Der Agrarausschuss des Bundestages hat zur Sauenhaltung in Deutschland getagt. Aus Tierschutzsicht muss u.a. die Haltung der Tiere im Kastenstand dringend abgeschafft werden. Einen Vorstoß dazu hat die Landesregierung Niedersachsen gemacht.

Die Initiative Niedersachsens hat eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorbereitet. Darin enthalten, auch eine Einschränkung der Kastenstandhaltung von Sauen. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt den Vorstoß der Landesregierung, stellt jedoch grundsätzlich fest, dass die Verordnung zunächst seit Langem bestehende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz legalisiert.

Kastenstandhaltung verstößt gegen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Das sogenannte „Magdeburger Urteil“ und dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht im November 2016 hatten klargestellt, dass die gängige Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum gegen die Mindestanforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verstößt. Eigentlich müssten die Vollzugsbehörden gegen jeden Betrieb, in dem Sauen derart tierschutzwidrig gehalten werden, vorgehen. Um das zu verhindern soll nun die bestehende Verordnung geändert und so die tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen legalisiert werden. Angesichts des Staatsziels Tierschutz sollte eine solche Vorgehensweise eigentlich nicht möglich sein.

Antrag in vielen Punkten unzureichend
Auch in Bezug auf die Fixierungsdauer geht der Antrag Niedersachsens dem Deutschen Tierschutzbund nicht weit genug: Eine Fixierung der Sauen von drei bis maximal fünf Tagen während der Rausche – der Zeit, in der die Sau trächtig werden kann - wäre aus Tierschutzsicht für die Besamung hinnehmbar, nicht aber die angedachten fünf bis acht Tage. Im vorliegenden Antrag vermisst der Deutsche Tierschutzbund zudem weitere Konkretisierungen, wie die Haltung der Sauen im Deckbereich verbessert werden kann: Details zur Buchtengestaltung fehlen ebenso wie Vorgaben hinsichtlich Platzangebot und Beschäftigungsmöglichkeiten. Für den Abferkelbereich braucht es aus Sicht des Verbandes ebenfalls konkrete Verbesserungsvorschläge, die u.a. ein Fixierungsverbot beinhalten, anstatt vager Absichtserklärungen.

Die Weichen müssen korrekt gestellt werden
 „Wir freuen uns, dass sich auf politischer Ebene etwas bewegt, auch wenn der Anlass eigentlich beschämend ist. Jetzt muss das Ziel der Ausstieg aus der tierschutzwidrigen Kastenstandhaltung sein - im Deck- und im Abferkelbereich“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wir appellieren an den Agrarausschuss, jetzt sofort die richtigen Weichen für den Ausstieg zu stellen.“  Nach dem Ausschuss entscheidet am 22. September der Bundesrat über den Antrag der Länder.

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