Festschmaus ja, Tierleid nein

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In vielen Familien kommt an St. Martin oder zu Weihnachten der traditionelle Gänsebraten auf den Tisch. Was Verbraucher oft nicht wissen: Viele Gänse werden unter katastrophalen Bedingungen gehalten. Auch Nebenprodukte wie z.B. Daunen gehen mit Tierqual einher.

Zu den Traditionen des St. Martintages oder des Weihnachtsfestes gehört für viele Menschen ein Gänsebraten. Rechtzeitig vor den Feiertagen, werden tiefgekühlte Gänse daher günstig in den Supermärkten angeboten. Doch wenn es um tierische Lebensmittel geht, ist günstig selten gut. Ein Großteil der in Deutschland verkauften Gänse stammt aus Haltungen in Polen, Ungarn oder Tschechien. Die Tiere leben dort unter katastrophalen Bedingungen: Größtenteils dicht gedrängt müssen sie in engen und dunklen Ställen ausharren, sie haben weder Auslauf ins Freie, noch Zugang zu einer Wasserstelle.

Stopfleber und Daunen
Um neben dem Fleisch Stopfleber zu gewinnen, werden Gänse z.B. in Ungarn dreimal täglich, zumeist maschinell, gestopft. Dabei wird den Tieren eine riesige Menge Futterbrei über einen Schlauch direkt in den Magen gepumpt. Diese grausame Prozedur hat eine abnormale Erweiterung des Magens und der Speiseröhre zur Folge. Daneben kann die Zwangsfütterung bei den Tieren zu schmerzhaften Verletzungen an Schnabel und Speiseröhre führen.
Ein weiteres Nebenprodukt der Gänsemast können Daunen sein. Beim sogenannten „Lebendrupf“, der entweder maschinell oder per Hand erfolgt, werden den Tieren bei lebendigem Leib die Federn ausgerupft. Unterschieden wird dabei zwischen „Rupfen“ und „Raufen“. Das „Rupfen“, welches in Deutschland verboten ist, bezeichnet das Herausreißen von fest in der Haut verankerten Federn und Daunen. Beim „Raufen“ handelt es sich um das Entnehmen loser Federn während der Mauser. Diese Prozedur ist hierzulande zwar erlaubt, dennoch gibt es keine Garantie, dass alle Tiere genau zum richtigen Zeitpunkt - also dann, wenn die Federn wirklich locker sitzen - gerauft werden. Jede Art des Lebendrupfes ist für die Tiere mit starken Belastungen und oftmals schmerzhaften Verletzungen verbunden. Die qualvolle Stopfleberproduktion ist in Deutschland verboten, der Import von Stopfleber und Fleisch sowie Federn der derart gequälten Tiere ist jedoch erlaubt.

Tipps für den tierfreundlichen Einkauf
Um von den schlimmen Zuständen in der intensiven Gänsemast abzulenken, werden Gänse im Handel mit zum Teil irreführenden Bezeichnungen, wie „vom Bauernhof" oder „Landkorngans“ angeboten. Begriffe wie diese gaukeln dem Verbraucher jedoch lediglich eine Bauernhofidylle vor.
Wer für sein Festtagsmenü nicht ganz auf Fleisch verzichten möchte, sollte in jedem Fall auf die gesetzlich geschützten Kennzeichnungen wie „Auslaufhaltung", „bäuerliche Auslaufhaltung", „bäuerliche Freilandhaltung", „Bio-"‚ oder „Ökogans" achten. Diese Bezeichnungen stehen für eine artgerechte Haltung der Tiere mit Auslauf. Auf den Verzehr von Produkten aus Stopfleber sollten Tierfreunde immer verzichten. Beim Kauf von Bekleidung und Bettwaren kann man am besten darauf achten, ob diese z.B. mit dem Downpass ausgezeichnet sind. Für Produkte, die dieses Siegel tragen, ist sowohl Lebendrupf und -rauf  als auch das Stopfen der Tiere verboten.

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