Ferkelkastration - Verbot soll gekippt werden

Ab 2019 dürfen Ferkel nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden. Als Alternative will die Branche die Kastration mit Lokalanästhesie einführen. Diese Methode bedeutet für die Tiere jedoch noch stets Stress und Schmerzen.
Ab 2019 dürfen Ferkel nur noch unter Vollnarkose kastriert werden. Eine entsprechende Änderung wurde 2013 in das Tierschutzgesetz aufgenommen. Die Branche fordert nun als so genannten „vierten Weg“ eine Methode ein, bei der die Tiere bei dem Eingriff lediglich eine örtliche Betäubung erhalten.
Forderung nach geplantem Verbot
In einem Schreiben an die Landwirtschaftsminister von Bund und Ländern sowie an die Mitglieder des Landwirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages fordert der Deutsche Tierschutzbund, am Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2019 festzuhalten. Der sogenannte „vierte Weg“, die Kastration mit Lokalanästhesie, darf aus Sicht des Verbandes keine Alternative sein. „Obwohl die schweinehaltende und -vermarktende Branche lange genug Zeit hatte, sich auf das Verbot ab 2019 einzustellen, versucht sie nun, den „vierten Weg“, die Lokalanästhesie, als Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration durchzudrücken“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Eine Methodik, die den Anspruch nach Schmerzausschaltung bei der Kastration jedoch nicht erfüllt, kann und darf keine Alternative sein."
„Vierter Weg“ nicht tierschutzkonform
Unabhängig vom verwendeten Lokalanästhetikum ist eine Teilnarkose ausdrücklich abzulehnen. Laut dem Deutschen Tierschutzbund belegen diverse Studien, dass diese Methode zusätzlich Schmerzen und Stress verursacht und den Schmerz während der Kastration nicht ausreichend ausschaltet. Zudem ist die Methodik technisch herausfordernd, da bei Fehlanwendung massive Nebenwirkungen, bis hin zum Tod des Tieres, auftreten können. Befürworter der Methode führen als Argument an, dass das Verfahren in anderen europäischen Staaten, wie z.B. Norwegen oder Schweden, erfolgreich angewendet wird. Dabei werde jedoch versucht, über bestehende wissenschaftliche und praktische Erkenntnisse hinwegzutäuschen. Denn auch Experten dieser Staaten würden Kritik an Wirksamkeit und Praktikabilität äußern. Der Deutsche Tierschutzbund appelliert daher an die politisch Verantwortlichen, den „Vierten Weg“ abzuwenden und einen Rückschritt im Tierschutz zu verhindern.
Praktikable Alternativmethoden bereits vorhanden
Aus Tierschutzsicht müssen Schweine bis zu ihrem Lebensende unversehrt bleiben. Ist ein Eingriff am Tier unvermeidbar, so muss dieser unter Schmerzausschaltung erfolgen, Schmerzen nach der Operation müssen gelindert werden. Die 2013 vorgenommene Änderung des Tierschutzgesetzes zur Beendigung der betäubungslosen chirurgischen Kastration männlicher Ferkel stellt einen wichtigen Schritt zu mehr Tierschutz in der Schweinehaltung dar. Neben der chirurgischen Kastration unter Vollnarkose und mit Schmerzmedikation gibt es als Alternativmethoden die Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration) und die Mast von unkastrierten Ebern. Alle drei Alternativen haben sich bislang als praktikabel und tierschutzkonform herauskristallisiert.