Pelztierhaltung und Schlachtung trächtiger Tiere: Bundestag hat entschieden

Der Bundestag hat einem Gesetzesentwurf der Großen Koalition zugestimmt. Demnach bleibt die Pelztierhaltung weiterhin möglich. Die Schlachtung von Tieren im letzten Trächtigkeitsdrittel wird verboten. Dem Gesetzesentwurf muss nun noch der Bundesrat zustimmen.
2015 beschloss der Bundesrat mehrheitlich einen Gesetzentwurf für ein Pelzfarmverbot. Entgegen dieses Antrags hat der Bundestag aktuell einem Gesetzesentwurf der Großen Koalition zugestimmt, der lediglich gesetzliche Mindestanforderungen in der Pelztierhaltung vorsieht, sie aber nicht verbietet. Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf ein Verbot der Schlachtung trächtiger Tiere im letzten Trächtigkeitsdrittel vor. Vom Verbot ausgenommen sind Schafe und Ziegen.
Schlachtungsverbot grundsätzlich positiv
Grundsätzlich ist das Verbot der Schlachtung letzten Trächtigkeitsdrittel zu begrüßen, allerdings ist aus Tierschutzsicht nicht nachvollziehbar, weshalb Schafe und Ziegen davon ausgenommen sind.
Bisher war nur der Transport von hochträchtigen Tieren in den letzten 10 Prozent der Trächtigkeit verboten, nicht die Schlachtung selbst. Das Leid, das mit der Schlachtung trächtiger Tiere einhergeht ist groß: Der Transport stellt für die trächtigen Tiere eine erhebliche Belastung dar und letztendlich erstickt der teilweise bereits lebensfähige Nachwuchs bei der Betäubung des Muttertieres in der Gebärmutter.
Deutscher Tierschutzbund übt Kritik
Auch der Deutsche Tierschutzbund sieht das Verbot der Schlachtung als richtigen Schritt, kritisiert jedoch, dass einzelne Tierarten aus wirtschaftlichen Gründen von der Regelung ausgeschlossen werden. Eine tierschutzgerechte Regelung müsse zudem anstelle von Notschlachtungen und zur Tötung im Seuchenfall bei trächtigen Tieren eine Euthanasie vorsehen, so der Verband. Neben einer verpflichtenden Trächtigkeitsuntersuchung vor dem Transport zum Schlachthof fordert der Deutsche Tierschutzbund ein nationales und EU-einheitliches Schlachtverbot für trächtige Tiere und entsprechende Rechtsvorschriften, die Sanktionen bei Verstößen festsetzen.
Enttäuschung für den Tierschutz
Auch an den Regelungen zur Pelztierhaltung übt der Deutsche Tierschutzbund Kritik: „Das neue Gesetz zur Pelztierhaltung in Deutschland schreibt nun das gesetzlich fest, was eigentlich schon seit langem in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verpflichtend festgehalten war“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Dass die Regierungskoalition nicht dem Bundesratsentschluss gefolgt ist und so verpasst hat, mit einem strikten Verbot der Pelztierhaltung ein europaweites Signal zu setzen, ist enttäuschend.“
Pelztierhaltung bleibt möglich
Die Anforderungen zur Haltung von Pelztieren, die bereits in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgegeben sind, werden jetzt in Form eines Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt in das Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz überführt. Die verbesserten Haltungsbedingungen sind zwar damit gesetzlich festgeschrieben, die Pelztierhaltung als solche bleibt aber weiterhin möglich. Obwohl davon auszugehen ist, dass die verbliebenen sechs deutschen Nerzfarmen schließen müssen, weil sie bei Einhaltung der Vorgaben kaum wirtschaftlich betrieben werden können, bleibt eine Hintertür offen: Pelztierhalter könnten in Zukunft neue Farmen eröffnen, solange sie die Haltungsbedingungen erfüllen.
Dem Gesetzesentwurf der Großen Koalition muss zu beiden Punkten nun noch der Bundesrat zustimmen.