Ende der Kleingruppen-Haltung in Sicht?

Alwin Gasser/pixelio.de

Der Agrarausschuss des Bundesrates hat zur tiergerechten Haltung von Legehennen beraten. Die Tiere leiden immer noch in Kleingruppen-Käfigen. Verbraucher und Handell haben sich längst gegen diese tierquälerische Haltungsform entschieden. Eine positiver Entscheid würde endlich ein Ende der Käfighaltung bedeuten.

Kleingruppenkäfige sind die neue Generation in der Legehennen-Haltung. Doch auch diese Haltungsform ist nicht tierschutzgerecht. Die Hennen können artspezifische Bedürfnisse und Verhaltensweisen nicht ausleben. Eine verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere, wie sie das Tierschutzgesetz vorschreibt, ist dort nicht möglich. Dazu gehören u. a. Sandbaden, ungestörtes Ruhen oder geschützte Eiablage im Nest. Verbraucher und Handel haben sich daher bereits vor langer Zeit entschieden: Eier mit der Ziffer 3, die aus Kleingruppenkäfigen stammen, werden abgelehnt und sind weitgehend ausgelistet.
 
Der Bundesrat hat beraten
Der Agrarausschuss des Bundesrates hat nun über den Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zur tiergerechten Haltung von Legehennen beraten. Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an die Bundesländer diesem Antrag zuzustimmen. Die Bundesregierung wäre dann aufgefordert, endlich die Haltung von Legehennen bundeseinheitlich zu regeln. Damit verbunden wäre auch das Ende der tierschutzwidrigen Kleingruppenkäfige.
Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, fordert klare Regelungen zur Haltung von Legehennen. „Das höchste Gericht und die höchste Länderkammer Deutschlands haben die Kleingruppenkäfige bereits verurteilt: Dem kann sich die Bundesregierung nicht wieder entziehen, wenn der Bundesrat auch dem neuen Antrag von Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zustimmt. Auch um den Landwirten eine Wettbewerbsgleichheit zu gewährleisten, aber in erster Linie auch um die tierquälerische Haltung in Kleingruppenkäfigen endlich zu stoppen“, kommentiert Schröder.
 
Käfighaltung ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) erklärte die Käfighaltung 1999 für verfassungswidrig, da sie nicht dem Gebot des Tierschutzgesetzes genügt. 2010 bezeichnete das BVG auch die neue Käfiggeneration, die Kleingruppenkäfige, als Verstoß gegen das Grundgesetz und gab damit einer Normenkontrollklage von Rheinland-Pfalz Recht. 2012 legten Niedersachsen und Rheinland-Pfalz dann einen gemeinsamen Antrag vor, der für das Ende der Kleingruppenkäfige eine Übergangsfrist bis 2023 vorsieht – statt wie von der damaligen Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner ursprünglich angedacht bis 2035. Anfang März stimmte der Bundesrat diesem „Kleingruppenkäfig-Kompromiss" zu. Die damalige Ministerin Aigner lehnte daraufhin den Beschluss des Bundesrates aus verfassungsrechtlichen Bedenken ab. Damit gilt seit 1. April 2012 Länderrecht und jedes Bundesland entscheidet selbst über die Zukunft der Legehennen.

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