PETA deckt auf – Zuchtverband aus Bayern quält Auktions-Kälber

Kalb schaut mit aufgerissenen Augen in die Kamera
Verängstigtes Kalb

Es ist ein Skandal, der Tierschützer abermals fassungslos macht. Nachdem bereits 2018 tierquälerische Tätigkeiten bei deutschen Kälberauktionen im baden-württembergischen Herrenberg durch PETA aufgedeckt wurden, hat die Tierschutzorganisation vor kurzem erneut verstörendes Video- und Bildmaterial erhalten. Dieses Mal aus dem Auktionshaus des Zuchtverbands für oberbayerisches Alpenfleckvieh Miesbach e. V. in Bayern. Die Aufnahmen, die nach Angaben von PETA in einem Zeitraum von drei Jahren – von 2020 bis 2023 – entstanden, zeigen, wie gerade einmal wenige Wochen alte Kälber völlig grundlos misshandelt werden

Die Videoaufnahmen, die von PETA sowie dem TV-Sender RTL bereits öffentlich gemacht wurden, zeigen unter anderem, wie die Kälber mitleidslos aus den Transportern ins Auktionsgebäude des Zuchtverbands getrieben und gestoßen werden. Dort geht die schmerzhafte Tortur – scheinbar ohne Rücksicht auf die Tierkinder – weiter: Bei der Registrierung wird den Kälbern zur Wiedererkennung – ohne Betäubung! – eine Ohrmarke gestochen.

Kein Platz, keine Nahrung
Anschließend geht es für die verängstigten und verstörten Jungtiere, die ihr Unwohlsein durch Lautausstöße, die auf den Aufnahmen immer wieder zu hören sind, in viel zu kleine Wartebuchten. Dort versuchen sich manche Kälber aus Erschöpfung hinzulegen, werden jedoch direkt von anderen Kälbern übertrampelt, da kein Platz vorhanden ist. Andere Kälber rennen wiederum panisch in die Begrenzungswände und versuchen aus dem Unheil zu fliehen.

Ebenfalls zu sehen sind Videosequenzen, in denen Kälber versuchen, aus den angebrachten Wassertränken zu trinken, doch diese sind eindeutig nicht für Kälber geeignet. Im Alter zwischen vier und sechs Wochen ist der Kuhnachwuchs noch daran gewöhnt, an den Zitzen der Mutter oder an Nuckelflaschen zu saugen. In den Wartebuchten sind jedoch keine Nuckeltränken angebracht, sondern ganz normale Schalenbehältnisse. Für die Kleinen bedeutet das: keine Nahrung und damit noch größere Erschöpfung.

Gewalt, auch von Kindern an Kindern
Als wäre das nicht schon schlimm genug, werden die kleinen Kälber, die sich in dem Alter eigentlich nach der Geborgenheit ihrer Mutter sehnen, getreten, geschlagen und an den Ohren gezogen. Darüber hinaus werden ihre Schwänze erbarmungslos geknickt, damit sie sich schneller in und aus den Wartebuchten oder der Auktionshalle bewegen. Besonders verstörend sind jedoch die Aufnahmen, die zeigen, wie selbst zwei Kinder auf ein am Boden liegendes Kalb einschlagen und -treten und wie Mitarbeiter der Kälberauktion direkt neben die Wartebuchten der Tiere urinieren. Ein unmögliches Verhalten, das sich die Kinder als falsches Vorbild nehmen und somit zur nächsten Generation an Tierquälern heranwachsen.

Nach dem Erhalt des Materials hat PETA Strafanzeige gegen den Zuchtverband erstattet, der zusätzlich von RTL mit den Aufnahmen konfrontiert wurde. Nach Informationen des TV-Senders habe der Verband den Vorwurf des Platzmangels zwar zurückgewiesen, dafür aber in einem Statement Konsequenzen angesprochen: „Selbstverständlich dürfen Tiere nicht getreten werden. Die Videoaufnahmen haben wir sofort genutzt, um eine Mitarbeiterversammlung einzuberufen. Mit unseren Beschäftigten haben wir ausführlich gesprochen. Alle Markthelfer werden nochmals gezielt nachgeschult. Kinder und Jugendliche dürfen künftig nicht mehr in der Markthalle mithelfen.“

Dies mag zwar eine erste Annährung zur Besserung sein, doch das allein reicht bei weitem nicht aus. Die Politik muss endlich handeln und den Wandel zum veganen Ökolandbau ohne Massentierhaltung vorantreiben, damit unschuldige Tiere nicht unnötig qualvoll leiden müssen.

 

Woher kommen die Kälber und wo geht es hin?
Zur tragischen Geschichte dieser Kälber gehört auch noch die Tatsache, dass diese Tierkinder meist nur „Nebenprodukte“ der Milchindustrie sind. Kühe produzieren nur Milch, wenn sie Kälber gebären. Diese werden dann, ohne Rücksicht auf jegliche Mutter-Kind-Beziehung, kurz nach der Geburt von ihren Müttern getrennt, damit die produzierte Milch bei uns in den Supermarkt-Regalen landet. Während der weibliche Nachwuchs im Anschluss zur nächsten Milchkuh-Generation herangezüchtet wird, sind die jungen Bullen meist unbrauchbar für den Mastbetrieb und werden bei Auktionen versteigert.

Nach der Auktion geht die Tortur für die versteigerten Kälber weiter. Laut PETA werden die jungen Tiere meist in ungeeigneten Transportern mit zu wenig Platz und ohne Nahrung nach Spanien oder in die Niederlande, die sich auf die Mast der Milchkuh-Kälber spezialisiert haben, verfrachtet. Dort werden sie gemästet, bis sie „reif genug sind“, um ins EU-Ausland transportiert zu werden, wo sie ohne Betäubung getötet und anschließend geschlachtet werden.

Reaktion der ESA auf Pferdeblutfarmen-Vorwürfe

Braune Stute grast auf einer Wiese und neben ihr liegt ein ebenfalls braunes Fohlen
Stute mit Fohlen auf grüner Wiese

Text: Deutscher Tierschutzbund

Die Beschwerde zielte auf die Blutentnahme von trächtigen Stuten zur Gewinnung des Hormons Pregnant Mare Serum Gonadotropin (PMSG), auch Equine Chorionic Gonadotropin (eCG) genannt, ab. Das Hormon wird wegen Effizienz- und Ertragssteigerung verwendet, obwohl es mit großem Leid der Tiere verbunden ist.

„Es ist erfreulich zu sehen, dass die ESA ihre Verantwortung wahrnimmt, um sicherzustellen, dass Island sich zum Schutz der trächtigen Stuten verpflichten muss. Der Einsatz von PMSG ist in der landwirtschaftlichen Tierhaltung weit verbreitet und für die isländischen Blutfarmen entsprechend lukrativ, obwohl die Gewinnung des Hormons mit Schmerzen, Leiden und Schäden für die Stuten verbunden ist und es Alternativen gibt. Deshalb sollte Island spätestens jetzt dafür sorgen, dass diese tierschutzwidrige Praxis beendet wird“, kommentiert Andrea Mihali, Pferdeexpertin beim Deutschen Tierschutzbund. Island soll nun innerhalb von zwei Monaten auf die Beschwerde reagieren.

Missstände in Blutfarmen
Vergangenes Jahr hatte sich der Deutsche Tierschutzbund, gemeinsam mit der Animal Welfare Foundation (AWF), der Eurogroup for Animals und 14 weiteren Tierschutzorganisationen, mit einer Beschwerde an die ESA gewandt. Anlass hierfür waren erschreckende Missstände, die eine Recherche der AWF und des Tierschutzbundes Zürich 2021 aufdeckte: In den isländischen Blutfarmen sind die halbwilden Pferde Gewalt ausgesetzt, riskieren zahlreiche Verletzungen und werden traumatisiert. Die Menge des entnommenen Blutes – fünf Liter pro Woche, sprich bis zu 40 Liter pro Saison – übersteigt alle bestehenden internationalen Richtlinien.

Blutentnahmen gelten als Tierversuche
Rechtlich gesehen werden Blutentnahmen zur Herstellung von Arzneimitteln als Tierversuche eingestuft. Islands Rechtsvorschriften zum Schutz von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, unterliegen entsprechenden EU-Gesetzen, da Island Teil des europäischen Wirtschaftraums ist. Da es bereits tierversuchsfreie Alternativen zu PMSG gibt, die in der Landwirtschaft angewandt werden können, ist die Fortführung der Blutfarmen nicht mit der EU-Richtlinie vereinbar. Als Mitglied der ESA muss Island die Vorschriften des Europäischen Wirtschaftsraums befolgen.

Für bessere Tierschutzstandards weltweit – Aktualisierung der OECD-Leitlinien

Kühe sind angebunden und fressen in einer Reihe
Angebundene Kühe

Text: Eurogroup for Animals; Übersetzung Sascha Schiffer (DTSV)

Die Eurogroup for Animals begrüßt die Aktualisierung der Leitsätze der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen, die zum ersten Mal eine ausdrückliche Erwähnung des Tierschutzes enthält.

Am 8. Juni 2023 veröffentlichte die OECD eine "gezielte Aktualisierung" der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem Geschäftsgebaren, in der Unternehmen erstmals aufgefordert werden, den Tierschutz in ihrer Politik und Praxis zu berücksichtigen. Die Leitsätze, die als globaler Maßstab für ethische Geschäftspraktiken gelten, könnten weitreichende positive Auswirkungen für Tiere in den 38 OECD-Mitgliedsländern haben.

Tierschutznormen einhalten
Im Gegensatz zu den Leitlinien von 2011, in denen das Wohlergehen von Tieren nicht behandelt wurde, fordert das aktualisierte Umweltkapitel die Unternehmen auf, die internationalen Tierschutznormen einzuhalten, und beschreibt "gutes Wohlergehen" unter anderem so, dass das Tier gesund ist, sich wohlfühlt und gut ernährt wird, ihm eine anregende und angemessene Umgebung geboten wird, eine humane Behandlung gewährleistet ist und es nur auf humane Weise geschlachtet oder getötet wird:

"85. Die Unternehmen sollten Tierschutzstandards einhalten, die mit dem Terrestrial Code der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) übereinstimmen. Ein Tier erfährt gutes Wohlergehen, wenn es gesund ist, sich wohlfühlt, gut ernährt wird, sicher ist, nicht unter unangenehmen Zuständen wie Schmerzen, Angst und Kummer leidet und Verhaltensweisen zeigen kann, die für seinen körperlichen und geistigen Zustand wichtig sind. Zu einem guten Tierschutz gehören Krankheitsvorbeugung und angemessene tierärztliche Versorgung, Unterbringung, Haltung und Ernährung, eine anregende und sichere Umgebung, humane Behandlung und humane Schlachtung oder Tötung. Darüber hinaus sollten sich die Unternehmen an die von den einschlägigen internationalen Organisationen entwickelten Leitlinien für den Transport lebender Tiere halten."

Während das Wohlergehen von Tieren bisher nicht durchgängig als Thema der verantwortungsvollen Unternehmensführung angesehen wurde, machen die neuen Ergänzungen deutlich, dass die Beachtung des Wohlergehens von Tieren Teil der Sorgfaltspflicht und notwendig ist, um verantwortungsvolle Unternehmensführung zu gewährleisten. Der Text ermöglicht es der Zivilgesellschaft, über die Mechanismen der Nationalen Kontaktstellen (NKS) Beschwerden einzureichen und direkt mit den Unternehmen in Kontakt zu treten, wenn diese es versäumen, im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht einen guten Tierschutz für die Tiere in ihren Wertschöpfungsketten zu gewährleisten. Dies stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber den vorherigen Leitlinien dar, und die Eurogroup für Animals ist dankbar, dass die Zivilgesellschaft die Möglichkeit hatte, während der öffentlichen Konsultationsphase Beiträge zu leisten.

Verbesserungspotenzial
Dennoch lassen die Formulierungen zum Tierschutz noch Raum für Verbesserungen. Erstens ist die Anleitung zur Angleichung an die WOAH-Standards enttäuschend, da diese oft viel weniger anspruchsvoll sind als die EU-Tierschutzstandards. Außerdem wird in den Leitlinien zwar die Notwendigkeit betont, die bestehenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, aber die Notwendigkeit, potenzielle Schäden proaktiv zu minimieren, wird übersehen. Auch wird nichts über die Notwendigkeit gesagt, eine gute Lebensqualität für die Tiere anzustreben oder die Transportzeiten für lebende Tiere zu verkürzen. Die OECD wird daher dringend gebeten, künftig bessere Leitlinien herauszugeben.

Diese Aktualisierung ist auch deshalb sehr zu begrüßen, weil sie mit der Ausarbeitung verbindlicher Sorgfaltspflichtvorschriften in der EU zusammenfällt, die sich zum Teil auf die OECD-Leitsätze stützen. Die EU-Gesetzgebung wird versuchen, Nachhaltigkeit in globalen Wertschöpfungsketten zu verankern, indem sie sicherstellt, dass EU-Unternehmen nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt und/oder die Menschenrechte erkennen, verhindern oder beheben. Allerdings enthält der Gesetzesvorschlag derzeit keinen Hinweis auf den Tierschutz. Die Eurogroup for Animals fordert daher den Rat und das Europäische Parlament auf, dieses Versäumnis im Zuge dieser Aktualisierung zu beheben und während der Trilog-Phase eine solide und ausdrückliche Formulierung zum Tierschutz aufzunehmen.